Gute Nachrichten für die fast 34000 Minijobber im Main-Kinzig-Kreis

Christlich-liberale Koalition bringt Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf den Weg. Tauber: “Die neue Regelung verbessert vor allem die soziale Absicherung der Minijobber.”Gestern hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung das “Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” auf den parlamentarischen Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro und entsprechend in der Gleitzone in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden.

Gerade für Menschen mit einem überschaubaren Stundenbudget wie beispielsweise Schüler, Studenten, Hausfrauen und Rentner sind die Minijobs nicht mehr wegzudenken und vor allem eine wichtige und unbürokratische Hinzuverdienstmöglichkeit. “Mir ist besonders wichtig, dass wir mit dem neuen Gesetz die soziale Absicherung gering-fügig Beschäftigter erhöhen, indem die Versicherungspflicht geringfügig Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Regel wird”, berichtet Tauber. Die CDU/CSU hat sich dafür eingesetzt, dass das bestehende Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt wird (Wechsel von Opt-in zu Opt-out) und die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung die Regel. Dabei tragen die Versicherten den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und erwerben dadurch Rentenversicherungsansprüche, Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und können gegebenenfalls Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Auch die fast 34000 Minijobber im Main-Kinzig-Kreis profitieren nicht nur von der Erhöhung der Verdienstgrenze. Auch von der neuen Rentenversicherungslösung können sie auf freiwilliger Basis profitieren. Der rentenversicherungsrechtliche Status von Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2013 geringfügig beschäftigt und damit versicherungsfrei waren, bleibt bestehen. Sie können aber auch ab dem 1. Januar 2013 die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wählen.

“Wichtig war der CDU/CSU vor allen Dingen die Verbesserung der sozialen Absicherung. Damit korrigieren wir auch gewisse soziale Härten von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die die Minijobs damals eingeführt hatte. Wichtig ist der christlich-liberalen Koalition, dass es anders als zu rot-grünen Zeiten durch die Neuregelung nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs und Midijobs kommt. Entscheidend ist, dass die meisten Beschäftigungsverhältnisse heute voll sozialversicherungspflichtig entstehen.”

“Wichtig ist, dass Minijobs einen zusätzlichen oder ergänzenden Charakter haben. Es hat viel mit unternehmerischer Solidarität zu tun, auch in Zukunft auf die Schaffung von voll sozialversicherungspflichtigen Jobs zu bauen und Minijobs als ergänzendes Mittel zu sehen. Einen Rückfall in rot-grüne Zeiten, wo die Anzahl der Jobs in dieser Kategorie massiv gestiegen sind, darf es nicht mehr geben. Anderseits ist aber wichtig, dass wir dem Schüler und Studenten, der sich das Taschengeld aufbessern oder der Rentner, der auch im Ruhestand noch ein Paar Euro verdienen will, einen verbesserten und sozial gerechteren Rahmen schaffen können.”

“Jetzt gilt es, die Pläne im Parlament möglichst schnell umzusetzen, damit möglichst viele Minijobber die Möglichkeit haben, ihren Hinzuverdienst zu erhöhen und ihre soziale Absicherung zu verbessern”, berichtet Dr. Peter Tauber und weißt abschließend darauf hin, dass die Erhöhung kein Automatismus ist. Tauber rät zum persönlichen Ge-spräch mit dem Arbeitgeber.