Bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt

Das Bundeskabinett hat am 24.10. den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen, mit dem die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement maßgeblich verbessert werden.“Neben wichtigen Verbesserungen im steuerlichen Bereich stärken wir die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Vereins- und Stiftungsrecht. Wir beschränken die Schadensersatzhaftung von ehrenamtlich tätigen Vorständen, Mitgliedern und besonderen Vertretern. Ehrenamtlich tätig ist dabei, wer für die Organisation unentgeltlich tätig ist oder dafür nicht mehr als 720 Euro im Jahr erhält. Damit tragen wir dafür Sorge, dass ehrenamtlich Tätige nicht durch eine mögliche Haftung bestraft oder durch das entsprechende Risiko von ihrem Engagement abgehalten werden.”, erklärte Bundestagsabgeordneter Dr. Peter  Tauber.

Die Koalitionsfraktionen verfolgen mit dem Gesetzesvorhaben das Ziel, das Ehrenamt zu stärken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen von Bürokratie zu entlasten. Am Beispiel des freiwilligen Feuerwehrmanns ergeben sich folgende Verbesserungen:
So wird einerseits die sogenannte Übungsleiterpauschale erhöht. Aufwandsentschädigungen sind künftig bis zu einem Betrag von 2400 Euro (bisher 2100 Euro) frei. Bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Die Übungsleiterpauschale gilt für den Feuerwehrmann, wenn er ausbildend tätig wird, zum Beispiel im Rahmen der Jugendfeuerwehren. Fußballtrainer, Chorleiter oder Rettungssanitäter profitieren ebenfalls davon. Andererseits soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro erhöht werden. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe können Ehrenamtliche erhalten, die nicht ausbildend tätig sind. Dies sind zum Beispiel Schiedsrichter im Amateurbereich, Platzwarte oder auch Feuerwehrleute.
“Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche. Hierfür setzt sich die bürgerliche Koalition ein. Die Gesetzesinitiative soll in diesem Sinne ein klares Signal an die Ehrenamtlichen sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird.” so Tauber.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist eine wichtige Verbesserung für Sportvereine. Für diese sollen Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird um 10 000 Euro auf 45 000 Euro angehoben. Die freigestellten Einnahmen betreffen nur die Sportveranstaltung. Darunter fallen insbesondere Eintrittsgelder, aber nicht der Verkauf von Getränken oder ein Catering. Damit wird dem Vereinssport zielgerichtet geholfen, ohne den Gastwirten zu schaden.