„Plakataktion von Ministerin Hendricks war eine Unverschämtheit“
Seit über 30 Jahren ist das Lohnunternehmen Frank Scholz in Linsengericht ein zuverlässiger Partner für die landwirtschaftlichen Betriebe in der heimischen Region, die die verschiedenen Dienstleistungen, beispielsweise bei der Aussaat oder der organischen Düngung, gerne in Anspruch nehmen. Zum wiederholten Male nutzte jetzt der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber die Gelegenheit, um sich mit Unternehmensgründer Frank Scholz über aktuelle landwirtschaftliche Themen, angefangen von der Düngeverordnung bis hin zu den Auswirkungen der Lkw-Maut, auszutauschen. Reichlich Gesprächsstoff bot dabei die nicht nur aus Taubers Sicht völlig misslungene Plakataktion von Bundeslandwirtschaftsministerin Barbara Hendricks (SPD), die die Landwirte bundesweit mit provozierenden „Bauernregeln“, die die konventionelle Landwirtschaft aufs Korn nahmen, verärgert hatte.
„Die Plakataktion aus dem Ministerium von Frau Hendricks war eine Unverschämtheit und ein Schlag ins Gesicht für alle ordentlich arbeitenden landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Bei allem Verständnis für die Forderung nach mehr Nachhaltigkeit, kann es dennoch nicht sein, dass ein ganzer Wirtschaftszweig von einer Bundesministerin dermaßen unter Generalverdacht gestellt wird“, machte Tauber aus seiner Verärgerung keinen Hehl.
Nachbesserungsbedarf meldete Frank Scholz beim Düngegesetz an, das vor einigen Tagen im Bundestag beschlossen worden ist. Dieses bildet die Grundlage für die neue Düngeverordnung, welche wiederum eine EU-Nitratrichtlinie umsetzt. Ziel ist der Schutz des Grundwassers vor übermäßigen Nitrateinträgen sowie die Möglichkeit, Pflanzen bedarfsgerecht mit Nährstoffen zu versorgen. Wie Scholz berichtete, steigt der Bürokratieaufwand durch die Neuregelung unverhältnismäßig. Tauber versprach, die Hinweise mit in die politische Diskussion nach Berlin zu nehmen.
Erfolgreich waren CDU und CSU bereits bei der Durchsetzung einer Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Fahrzeuge bei der Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen: Sowohl für den Transport von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern und Erzeugnissen, als auch im geschäftsmäßigen Güterverkehr sind landwirtschaftliche Fahrzeuge – im zweiten Fall mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern – von der Lkw-Maut ausgenommen.