Peter Tauber begrüßt Urteil zum Nachtflugverbot – “Wichtige Entscheidung für den Lärmschutz in der Region”

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Nachtflügen am Frankfurter Flughafen. Demnach dürfen nach der Entscheidung des Gerichts in Leipzig in Zukunft keine Nachtflüge am Frankfurter Flughafen mehr stattfinden.

“Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist eine sehr gute Entscheidung für den Lärmschutz in unserer Region. Damit ist auch eine zentrale Forderung der Rodenbacher Erklärung erfüllt, der sich auch der Kreistag angeschlossen hat”, so Tauber. Damit werde es in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr die bis zu 17 geplanten Starts und Landungen nicht geben und ein generelles Nachtflugverbot durchgesetzt. Die Region könne somit gerade in den empfindlichen Nachtstunden vom Fluglärm entlastet werden. Erfreulich sei, dass nun ein rechtsgültiges Urteil fest stehe, dass die notwendige Rechtssicherheit mit sich bringe. “Es steht nun fest: In der Nacht bleibt es ruhig”, so Tauber.

Tauber unterstrich weiter, dass es nach wie vor das Ziel sein müsse, den größtmöglichen Lärmschutz zu erreichen. Dabei sei die Anhebung der Flughöhen  ein wichtiger Aspekt, der zeitnah umgesetzt werde. Auch das Maßnahmenpaket des Landes Hessen sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zudem gelte es, zusätzliche Entlastungen durch die Verbesserung der Anflugverfahren zu erreichen.