Rolle der Kommunen bei der Pflegeberatung gestärkt und Abrechnungsbetrug Einhalt geboten

Gute Nachrichten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche das dritte Pflegestärkungsgesetz mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. „Damit wird die Versorgung der Pflegebedürftigen weiter gestärkt und die Angehörigen sowie Pflegekräfte erhalten mehr Unterstützung“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber.

Bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet und flexibilisiert. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon gewährleistet, ob die Pflegebedürftigkeit kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist – das heißt, das nun beispielsweise auch Demenzkranke profitieren. 

„Natürlich geht mit einer Ausweitung des Angebots auch ein Mehrbedarf im Beratungsbereich einher“, so Tauber weiter. Aus diesem Grund erhalten Kommunen nun unter anderem für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten; bundesweit sollen 60 solcher Einrichtungen, in denen die Betroffenen eine Beratung aus einer Hand erhalten, modellhaft erprobt und evaluiert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei darüber hinaus die Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege, hebt der Christdemokrat hervor. So sollen den  Kranken- und Pflegeversicherungen mehr Kontrollbefugnisse hinsichtlich Leistungsqualität und Abrechnungen eingeräumt werden; die GKV erhält ein systematisches Prüfungsrecht. Zudem kann künftig effektiver gegen bereits auffällig gewordene Pflegedienste vorgegangen werden. Qualitätsüberprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen können künftig  beispielsweise nicht mehr durch Verweis der Pflegedienste auf standardisierte Widersprüche der von ihnen betreuten Personen verhindert werden. „All das sind wichtige Schritte, um den Pflegestandard in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln und auf neue Herausforderungen in einer – glücklicherweise – immer älter werdenden Gesellschaft zu reagieren“, urteilt Tauber.