Peter Tauber unterstützt neues Hospiz- und Palliativgesetz

Die unionsgeführte Bundesregierung hat grünes Licht für das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ gegeben. Darin wird sowohl die ambulante Palliativ- und Hospizversorgung in der häuslichen Umgebung, als auch die stationäre Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern geregelt. Insgesamt nimmt der Bund hierfür rund  200 Millionen Euro zusätzlich in die Hand.

 „Ich freue mich, dass das Bundeskabinett die von Gesundheitsminister Gröhe erarbeiteten Eckpunkte nun auf den Weg gebracht hat. Unsere Botschaft lautet ganz klar: Wir dürfen Schwerstkranke auch auf ihrem letzten Weg nicht alleine lassen. Gerade in Bezug auf die aktuelle Debatte zum Thema Sterbehilfe müssen wir den Betroffenen Wege aufzeigen, die eine Alternative zur Beihilfe zum Suizid aufzeigen“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber.

Der Gesetzentwurf setzt auf eine größere finanzielle Unterstützung für stationäre und ambulante Hospizdienste bei der Begleitung am Lebensende. Zudem soll die Palliativversorgung, also der Einsatz schmerzlindernder Therapien, ausdrücklicher Bestandteil der Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung werden. Um eine bessere Sterbebegleitung auch in Pflegeheimen zu gewährleisten, will Gröhe unter anderem zudem Heime verpflichten, Kooperationen mit Haus- und Fachärzten abzuschließen. Die Mediziner sollen für ihre Leistungen eine zusätzliche Vergütung erhalten. Um insbesondere den Ausbau der so genannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in ländlichen Regionen zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden Teams eingeführt. Die Krankenkassen werden zur Beratung der Versicherten bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet.