Lärmschutzwand Höchst: Land sieht Funktionalität nicht gefährdet
Der Zustand der Lärmschutzmauer entlang der A 66 im Bereich Gelnhausen-Höchst führt bereits seit einiger Zeit zu Diskussionen. Auf Bitten einiger Anwohner hatte sich der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber direkt an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gewandt.
Jetzt hat Peter Tauber die Antwort aus Berlin erreicht. Demnach obliegt die Planung, der Bau und der Betrieb der Bundesfernstraßen den Ländern im Auftrag des Bundes. Die Straßenbauverwaltung habe das im Planfeststellungsbeschluss vom 28. April 1978 festgestellte Lärmschutzniveau dauerhaft zu gewährleisten. Die Verantwortlichen hätten nach Rücksprache mit dem BMVI zugesagt, die Konstruktion der Lärmschutzwand und die Möglichkeiten, weiteren Lärmschutz vorzusehen, vertieft zu überprüfen.
Wie man einem Schreiben des hessischen Staatsministers Tarek Al-Wazir entnehmen könne, das auch Tauber vorliegt, seien – von kleineren punktuellen „Auffälligkeiten“, zum Beispiel Roststellen oder vereinzelt auftretende Fehlstellungen der Dämmung – in akustischer Hinsicht allerdings keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit der Lärmschutzwand zu erwarten. Bei den bis dato letzten Untersuchungen im Jahr 2012 sowie im Herbst 2015 sei die Lärmschutzwand durch Hessen Mobil mit der Zustandsnote 2 bewertet worden. Weitergehende Ansprüche bestünden nicht; auch freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen scheiden laut Staatsminister Al-Wazir leider aus, da die von Hessen Mobil durchgeführten lärmtechnischen Berechnungen ergeben hätten, dass die maßgeblichen Auslösewerte nicht erreicht werden.
„Wenngleich das Ergebnis meiner Nachfrage die Anwohner wohl nicht erfreuen wird, sind nun zunächst erst einmal die Zuständigkeiten geklärt und die Hintergründe der Entscheidung wurden transparent erläutert. Ich hoffe, dass ich damit zumindest in Sachen Informationspolitik etwas weiterhelfen konnte“, so Peter Tauber.
(Foto: Tobias Koch)