Dr. Peter Tauber: “Ausbau der U3-Betreuung ist ein Erfolg”
810.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Nach Angabe des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat der seit Anfang August bestehende Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für unter Dreijährige nicht zu einer Klagewelle geführt. Dr. Peter Tauber, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte fest: “Seit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für unter Dreijährige am 1. August nicht mehr als 50 Klagen von Eltern, die für ihr Kind keinen Betreuungsplatz gefunden haben. Von einer Klagewelle – wie sie die Opposition prophezeit hatte – kann also keine Rede sein”. Seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs gibt es in ganz Deutschland mit einer Zahl von ca. 810.000 weit mehr Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen, als Länder und Kommunen zuvor an Bedarf ermittelt hatten.
“Bis Ende 2014 beteiligt sich der Bund an den Kosten mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Auch nach dem 1. August 2013 stellt der Bund sein finanzielles Engagement nicht ein. Dafür stehen aktuell noch insgesamt 160 Millionen Euro zur Verfügung”. Außerdem unterstützt der Bund ab 2015 dauerhaft die Verbesserung der Qualität mit jährlich 845 Millionen Euro. Mit ca. 350 Millionen Euro fördert er in ca. 4.000 Schwerpunkt-Kitas die Bereich Sprache und Integration”, so Tauber.
“CDU und CSU haben den Eltern versprochen, für die Betreuung ihrer Kleinkinder ab August 2013 eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung zu stellen. Dieses Versprechen haben wir gehalten. Darauf können wir stolz sein”, so Tauber abschließend.