Zehn Fakten zum Betreuungsgeld
1. Der Bund stellt insgesamt 4,6 Milliarden Euro für die Kommunen zum Ausbau der Krippenplätze bereit, um dem Kommunen zu helfen, den Rechtsanspruch zu erfüllen. In dem damals von der großen Koalition beschlossenen Gesetz ist neben dem Ausbau der Krippenplätze auch die Einführung eines Betreuungsgeldes vorgesehen.
2. Die Kommunen erhalten künftig jährlich 825 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Kinderbetreuung. Damit entlasten wir die Kommunen dauerhaft, obwohl der Bund nicht zuständig ist.
3. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern im Anschluss an das Elterngeld und bis zum dritten Lebensjahr. Wir reden also über Kleinkinder im Alter von mindestens 12 bis 36 Monaten. Danach sollen möglichst alle Kinder den Kindergarten besuchen.
4. Mit dem Betreuungsgeld erhalten auch die Eltern eine Unterstützung, die ihre Kleinkinder nicht in eine staatliche Betreuungseinrichtung geben wollen. Während dieser Betrag mit 100 bzw. 150 Euro denkbar gering ausfällt, wird jeder Krippenplatz von der Solidargemeinschaft mit ca. 1.000 Euro subventioniert.
5. Es darf kein „Ausspielen“ von elterlicher Liebe und Fürsorge und der Betreuung durch pädagogisch geschultes Personal in Krippe und Kitas geben. Kinder brauchen beides – Eltern, die ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen und gute und hochwertige Betreuungsangebote.
6. Wir wollen eine echte Wahlfreiheit und keine Lufthoheit über den Kinderbetten. Voraussichtlich werden mehr als 50 Prozent der Eltern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Ihnen darf und kann man nicht pauschal absprechen, dass sie ihren Kindern „Bildungschancen“ vorenthalten so wie es SPD, Grüne und Linke tun.
7. Die SPD hat 2008 das Betreuungsgeld mit beschlossen. Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat damals gesagt: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam diesen vernünftigen Kompromiss gefunden haben.”
8. Das Betreuungsgeld ist keine Herdprämie. Es wird auch gezahlt, wenn die Eltern berufstätig sind, aber beispielsweise die Betreuung durch Großeltern in der Familie anders organisieren. Dieser Begriff diffamiert junge Eltern, die ihre Kleinkinder nicht im Alter von 15 Monaten in eine Krippe geben wollen.
9. Das Betreuungsgeld kann bar ausgezahlt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, das Geld im Sinne der privaten Altersvorsorge oder zum Bildungssparen anzulegen.
10. Es wird eine Hauptaufgabe der deutschen Politik sein, die Rahmenbedingungen für Familien noch weiter zu verbessern, damit in Deutschland mehr Kinder geboren werden.