U3-Rechtsanspruch und Betreuungsgeld schaffen Wahlfreiheit für Familien
Dr. Peter Tauber kritisiert Familiendezernent Matthias Zach
“Es ist gut, dass nun nach vielen Jahren der Vorbereitung die Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen U3-Betreungsplatz haben”, kommentierte der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber den Beginn des U3-Rechtsanspruchs zum 1.August 2013. Die Bundesregierung beteilige sich bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro an der Schaffung von U3-Plätzen. Ab 2015 stehen jährlich 845 Mittel des Bundes zu deren Finanzierung zur Verfügung. “Dass im Jahr 2013/2014 insgesamt rund 800.000 Kitaplätze für unter Dreijährige bereit stehen, ist ein beachtlicher Erfolg von Kommunen, Bund und Ländern, den man nicht klein reden darf”, so Tauber.
Wie Tauber erinnerte, unterscheide sich die Zahl der bereit gestellten Plätze in den einzelnen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises sowie des Wetteraukreises sehr deutlich. Gleichzeitig unterscheide sich aber auch der individuelle Bedarf vor Ort. “Noch einmal: Von Anfang an war die immer wieder genannte 35%-Quote nur eine unverbindliche Richtgröße, die vor Ort zu hoch aber auch zu niedrig sein kann. Es war die Aufgabe jeder einzelnen Kommune, den Bedarf an Betreuungsplätzen vor Ort selbst und individuell zu ermitteln.”, so Tauber. Die geringere Platzquote gerade in ländlichen kleinen Kommunen im Gegensatz zu hohen Quoten in Kommunen in der Nähe der Ballungsräume unterstreiche dies eindrucksvoll.
Gleichzeitig werde mit der Einführung des Betreuungsgelds von zunächst 100 Euro monatlich bzw. 150 Euro ab 2014 eine zusätzliche Unterstützung für alle Eltern von Kleinkindern unter drei Jahren geschaffen, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben wollen. “Mit dem Rechtsanspruch auf der einen Seite und dem Betreuungsgeld auf der anderen Seite schaffen wir Wahlfreiheit für die Familien. Unser Standpunkt bleibt: Wir wollen niemandem vorschreiben, wie die Betreuung der Kleinkinder organisiert wird, sondern jeden möglichst gut unterstützen. Das Betreuungsgeld ist dabei ein festes Element”, so Tauber.
Es ärgere ihn, dass es immer wieder Versuche aus der politischen Linken auch im Main-Kinzig-Kreis gibt, Betreuungsformen zu bewerten und gegeneinander auszuspielen. “Die Kinderbetreuung ist eine gute Möglichkeit, Ideologien beiseite zu legen und die Bedürfnisse der Familien mit ihren individuellen Lebenswirklichkeiten als Maßstab zu nehmen”, so Tauber.
Tauber kritisierte in diesem Zusammenhang den Familiendezernenten des Main-Kinzig-Kreises, Matthias Zach, der die Informationen zur Beantragung des Betreuungsgelds den Bürgern offensichtlich vorenthalte. “Es ist nicht in Ordnung, dass man auf der gesamten Internetseite des Main-Kinzig-Kreises keinerlei Hinweis zu Beantragung des Betreuungsgelds findet. Die interessierten Eltern werden hier im Stich gelassen”, so Tauber. Es dürfe nicht sein, dass Eltern die Beantragung einer gesetzlichen Leistung erschwert werde, nur weil sie nicht dem ideologischen Weltbild des Dezernenten Zach und der regierenden Koalition entspreche.
Zwar sei es politisch in Ordnung, anderer Meinung über das Betreuungsgeld zu sein. “Die Phase der politischen Diskussionen ist jetzt aber vorbei. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch und diesem muss nachgekommen werden. Und zwar so bürgerfreundlich wie möglich. Es muss vom zuständigen Dezernenten erwartet werden, dass er die geltenden Gesetze umsetzt “, so Tauber.
Wie der Abgeordnete unterstrich, erwarte man zeitnah vom Dezernenten Zach, dass er unter anderem auf dem Familienportal des Main-Kinzig-Kreises “Mit Kind und Kegel” die entsprechenden Versäumnisse nachholt. Wer im Main-Kinzig-Kreis das Be-treuungsgeld beantragen will, kann sich an das Versorgungsamt in Fulda unter 0661-62070 wenden.