Taubers Einsatz erfolgreich: Ortsumgehung Altenstadt im „Vordringlichen Bedarf“

„Politik bedeutet das Bohren dicker Bretter, aber der heutige Tag zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, am Ball zu bleiben.“ Mit diesen Worten kommentiert der heimische Bundestags-abgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber den druckfrisch vorliegenden überarbeiteten Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030, der nunmehr in Form von Ausbaugesetzen Gegenstand der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ist. Wichtigste Neuerung mit Blick auf die heimische Region: Anders als noch im Ursprungsentwurf, der vor einigen Wochen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt worden war, findet sich nun auch die Ortsumgehung Altenstadt in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ wieder. Damit dürfen die Altenstädter sich berechtigte Hoffnung auf einen Bau der lang ersehnten Ortsumgehung bis zum Jahr 2030 machen.

In enger Abstimmung mit der Gemeinde Altenstadt und der örtlichen CDU hatte sich Peter Tauber seit Monaten für die Aufnahme der Ortsumgehung Altenstadt in den „Vordringlichen Bedarf“ eingesetzt und auch nach Veröffentlichung des ersten Entwurfs weiter Druck im Verkehrsministerium gemacht und zahlreiche Gespräche geführt. Gemeinsam sei es nun gelungen, die offensichtlichen Fehler in der Bewertung des ersten Gutachtens aufzuzeigen. So wird die Investition, die für den Bau der Umgehungsstraße nötig sein wird, im neuen Entwurf wieder auf 10,6 Millionen Euro und nicht – wie in der ersten Fassung – auf rund 26 Millionen Euro geschätzt.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung und dem entsprechenden Kabinettsbeschluss wird dann im Herbst im Parlament im Rahmen der Ausbaugesetze verbindlich über alle Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes bis zum Jahr 2030 entschieden. Ein großer Erfolg war auch die erstmals in dieser Form durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung. Rund 40.000 Zuschriften zeigen, dass in Sachen Transparenz ganz neue Maßstäbe gesetzt wurden.