Tauber: “Gute Lösung für Sternenkinder gefunden”
Dr. Peter Tauber zu Besuch im Hanauer Zentrum für Trauernde
Zu einem Gespräch kam der Bundestagabgeordnete Dr. Peter Tauber mit dem Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda in seiner Geschäftsstelle in der Hanauer Rhönstraße zusammen. Gutheil und Tauber hatten bereits vor einiger Zeit ein intensives Gespräch zum Thema Trauerarbeit geführt. Dabei kam auch das Thema “Sternenkinder” zur Sprache. Hier konnte Tauber dem Seelsorger einen Erfolg im Sinne viele Eltern vermelden.In der zurückliegenden Woche wurde auf Initiative der christlich-liberalen Koalition eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorgenommen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten “Sternenkindern”- also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit auch offiziell eine Existenz zu geben. Die Neuregelung sieht vor, dass Eltern ihr totes Kind beim Standesamt namentlich anmelden können. Diese Kinder galten bislang als “Fehlgeburten”, für die es keine Möglichkeit eines amtlichen Existenznachweises gab, da sie grundsätzlich von der Beurkundung ausgeschlossen waren, berichtet Tauber.
Gutheil hatte dies damals kritisiert und entsprechende Änderungen gefordert. Aus seiner Erfahrung wisse er sehr deutlich, wie sensibel die Arbeit mit trauernden Menschen sei. “Eltern, die mit einer Fehlgeburt einen schweren Schicksalsschlag erlitten hatten, mussten bisher auch noch hinnehmen, dass ihr totes Kind behandelt wird, als hätte es nie existiert”, betonte Gutheil. Insbesondere bei der Frage der Bestattung auf Friedhöfen sei es regelmäßig zu Problemen gekommen, auf vielen Friedhöfen sei die Bestattung dieser Kinder ausgeschlossen gewesen. Dies könne nun im Sinne der Eltern geregelt werden.
“Die Änderung des Personenstandsrechts zugunsten der vielen Mütter und Väter eines so genannten ‘Sternenkindes’ ist nicht nur rechtlich und familienpolitisch notwendig, sondern vor allem eine Frage der Menschlichkeit”, waren sich Gutheil und Tauber einig. Er sei sehr froh, dass man jetzt eine Regelung finden konnte, die einen würdigen Umgang mit diesen Kindern ermöglicht, betonte Tauber. Eltern können damit ihren Kindern offiziell eine Existenz geben und erhalten einen Raum, um Abschied zu nehmen und als Familien wahrgenommen zu werden. Wichtig sei zudem, dass die neue Regelung rückwirkend auch für Mütter und Väter gilt, die diesen schweren Schicksalsschlag bereits erleiden mussten, so Tauber.
Das Ergebnis dieser Neuregelung sei für viele betroffene Paare von hoher emotionaler Bedeutung, betonte Gutheil. Mütter und Väter hätten zu ihrem ungeborenen Kind in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft meistens bereits eine intensive Bindung entwickelt.
Weitere Informationen über das Zentrum für Trauernde unter: www.trauern-warum-allein.de