Peter Tauber befürwortet neues Gesetz zum Verbot von Kinderehen
Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen beschlossen. „Kinder gehören in die Schule, nicht ins Ehebett“, macht der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber deutlich und betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Verfügungsmasse, ihr Wohl muss Vorrang gegenüber kulturellen und religiösen Gepflogenheiten haben. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.“
Das neue Gesetz sieht vor, dass Eheschließungen fortan nur noch möglich sind, wenn beide Partner volljährig sind. Ist einer der Ehegatten bei Eheschließung jünger als 16 Jahre alt, soll die Ehe unwirksam sein. Es bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung für die Aufhebung der Ehe. Ehen, bei denen einer oder beide Ehegatten das 16. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht volljährig sind, werden künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben.
Aufgrund der Flüchtlingszahlen war die Zahl der in Deutschland registrierten Kinderehen in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Meistens handelte es sich dabei um Mädchen, die im Alter von elf, zwölf oder 13 Jahren in ihren Heimatländern mit einem wesentlich älteren Mann verheiratet wurden und oft mit ihm gemeinsam die Flucht nach Europa antraten. Für die Minderjährigen sollen durch die Unwirksamkeit der Ehe keine Nachteile – beispielsweise negative Auswirkungen bei einer anstehenden Asylentscheidung – entstehen.
Tauber: „Es ist unsere Aufgabe, den Menschen, die zu uns kommen, deutlich machen, dass in unserem Land jeder Mensch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hat; es gilt das Grundgesetz und nicht die Regeln der Scharia. Das Kindeswohl sowie die Gleichstellung von Mann und Frau sind für uns nicht verhandelbar.“