Erste Stufe der Pflegereform stellt Weichen für die Zukunft

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die erste Stufe der Pflegereform der CDU-geführten Bundesregierung verabschiedet. Damit einher gehen ab 1. Januar 2015 erhebliche finanzielle Verbesserungen für die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Auch der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber hat für die Umsetzung der Reform gestimmt. Er sagt: „Mit dem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Menschen, die im Alter auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Wenn die Generation der so genannten ‘Baby-Boomer’ in das typische Pflegealter kommt, also in etwa 20 Jahren, muss unser Pflegesystem für diese Herausforderung gewappnet sein. Mit dem aktuellen Beschluss zur Pflegereform haben wir hierfür schon heute die richtigen Weichen gestellt. Das ist auch eine gute Nachricht für pflegebedürftige Menschen in unserer Region.“

Die Beschlüsse der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegten Pflegereform im Einzelnen: Zum 1. Januar 2015 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Davon stehen jährlich 0,2 Prozentpunkte oder umgerechnet rund 2,4 Milliarden Euro mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung. 0,1 Prozentpunkte oder 1,2 Milliarden Euro werden in einem Vorsorgefonds für die Zeit zurückgelegt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre in das Alter kommen, in dem sie voraussichtlich auf Pflege angewiesen sind.

Erstmals sollen ab dem kommenden Jahr auch Demenzkranke Anspruch auf Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege erhalten. Sie profitieren im Besonderen von den Betreuungs- und Entlastungsleistungen, da sie häufig die klassische Pflege nicht in vollem Umfang benötigen, darüber hinaus aber haushaltsnahe Leistungen wie Einkaufen oder Wäschewaschen, aber auch soziale Interaktion wie Vorlesen oder Begleitung bei Spaziergängen in Anspruch nehmen.

Die Zahl der Betreuungskräfte in Heimen, die das Pflegepersonal entlasten, soll von 25000 auf 45000 erhöht werden. Den Angehörigen, die zu Hause pflegen, soll es ermöglicht werden, sich eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen. Erhöht werden zudem die Zuschüsse für Umbauten in den eigenen vier Wänden wie z.B. die altersgerechte Umgestaltung eines Badezimmers.

In einer zweiten Stufe der Pflegereform, die noch in dieser Wahlperiode kommen wird, soll ein neuer „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ eingeführt werden. Dabei soll nicht mehr wie bislang zwischen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen wie beispielsweise Demenz unterschieden werden.