Tauber kontert Kritik von Bürgermeister Thorsten Stolz (SPD)

„Es ist aus parteitaktischer Sicht zwar verständlich, aber eben auch leicht durchschaubar, warum Bürgermeister Thorsten Stolz wenige Wochen vor der Kommunalwahl in Vasallentreue die Leistungen seines SPD-Landrates über den grünen Klee lobt. Kein Verständnis habe ich indes dafür, dass für die werbewirksame Selbstbeweihräucherung der örtlichen Sozialdemokraten die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin herhalten soll“, reagiert der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber (CDU) auf die Kritik des Gelnhäuser Stadtoberhaupts am Kurs von Angela Merkel.

Stolz hatte der Kanzlerin „Konzeptlosigkeit“ vorgeworfen und eine angeblich mangelnde finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen beklagt. Dass dies nicht der Fall sei, untermauert Tauber anhand einiger Beispiele: So beteiligt sich der Bund ab 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den ge­samtstaatlichen Asyl- und Flüchtlingskosten. Im Jahr 2016 sind im Haushalt 3,637 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund trägt darüber hinaus seit 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So erhalten die Länder über die Umsatzsteuerverteilung einen Betrag von 2,68 Milliarden Euro. Ab 2016 erhalten die Länder für jeden abgelehnten Asylbewerber einen Pau­schalbetrag von 670 Euro. Daraus ergibt sich eine Abschlagszahlung in Höhe von 268 Mio. Euro. Diese Entlastungen müssen an die Kommunen weitergeben werden. „Das war in der Vergangenheit in rot-grün regierten Ländern leider nicht immer der Fall“, merkt Tauber an.

Der Bund zahlt zudem 350 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Kosten für unbeglei­tete Minderjährige. Zur Verbesserung der Kinderbetreuung wird der Bund die Mittel durch den Weg­fall des Betreuungsgeldes bis 2018 zur Unterstützung von Ländern und Kommu­nen einsetzen. Im Jahr 2016 sind das 339 Millionen Euro. Zudem werden Länder und Kommunen durch eine erhebliche Mittelaufstockung im Bundeshaushalt für bundeseigene Ausgaben mittelbar in erheblichem Um­fang entlastet (2016 allein zusätzlich rund 3,4 Milliarden Euro).

Die von Stolz marktschreierisch geforderten Investitionen im Bereich Wohnungsbau seien längst auf den Weg gebracht. So wurden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für dieses Jahr quasi verdoppelt. Sie steigen von 518 Millionen Euro um 500 Millionen Euro auf 1,018 Milliarden Euro. Damit unterstützt der Bund mittelbar die Länder und Kommunen im Bereich der Asylpolitik durch die Erhöhung der Fördermittel beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Diese Aufstockung der vom Bund zuzuweisenden Kompensationsmittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro ist für die Jahre 2016 bis 2019 vorgesehen.

„Politiker sind dafür da, Probleme zu lösen und nicht immer nur herum zu jammern, wie Herr Stolz es gerade vor Wahlen gerne tut. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Parteien – die größte in unserem Land seit der deutschen Wiedervereinigung“, betont Peter Tauber. Die große Koalition in Berlin habe mit der Einigung auf das Asylpaket II, das unter anderem vorsieht, Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären und den Familiennachzug einzuschränken, einen weiteren Baustein zur Senkung der Flüchtlingszahlen hinzugefügt. Wichtig sei, die Menschen mit Bleibeperspektive zu integrieren und dabei auch die heimische Bevölkerung mitzunehmen. „Das Schwarze-Peter-Spiel von Herrn Stolz ist hierfür wenig förderlich“, so Tauber.