Tauber: “Interessante Fördermöglichkeiten für Immobilienbesitzer in der Region”

Auf eine Reihe interessanter Förderprogramme des Bundes für sanierungsinteressierte Hausbesitzer im Main-Kinzig-Kreis und der Wetterau macht der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber aufmerksam. Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss der christlich-liberalen Bundesregierung über das Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) ergeben sich zukünftig zusätzliche Möglichkeiten für Interessenten. “Die beschlossenen Maßnahmen sind neben dem C02-Gebäudesanierungsprogramm und der Mietrechtsnovelle wichtige Bausteine für das Erreichen unserer ambitionierten Effizienzziele. Sie werden einen bedeutenden Beitrag leisten, um das enorme Energiesparpotential im Gebäudebereich zu heben”, berichtet Tauber.So entfallen in Deutschland 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein Drittel aller CO2-Emissionen auf den Gebäudebereich. Bei der Optimierung des Energieverbrauchs setzt die christlich-liberale Koalition auf Anreize statt auf Zwang. Mit dem Zuschussprogramm zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen werden im Zeitraum 2013 bis 2020 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insgesamt 2,4 Milliarden Euro für die direkte Förderung von Sanierungsprojekten bereitgestellt, so Tauber .

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm hilft Immobilieneignern die oft hohen Investitionen über Kredite und Zuschüsse zu realisieren und rentabel zu machen. Für die Jahre 2013 bis 2014 stehen jährlich 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit.

Mit dem Zuschussprogramm zur Sanierungsförderung in Höhe von rund 300 Millionen Euro pro Jahr werden Sanierungsprojekte künftig unkompliziert und unbürokratisch gefördert. Bis in das Jahr 2020 stehen insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die direkt in die Sanierungsanstrengungen von selbstnutzenden Wohneigentümern fließen. Konkret erhalten Häusle-Sanierer für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 10 Prozent und maximal 5.000 Euro. Auch die Förderung umfassenderer Sanierungen wird zukünftig stark verbessert: Der Zuschuss bei der Modernisierung zum Energieeffizienzhaus 55 liegt nun bei 25 Prozent statt 20 Prozent und beträgt maximal 18.750 Euro statt 15.000 Euro. Beim Energieeffizienzhaus 70 wird der Zuschuss von 17,5 auf 20 Prozent bzw. von maximal 13.125 auf 15.000 Euro hochgesetzt.

Das KfW-Programm für Heizungsanlagen fördert ab 1. März 2013 die Umrüstung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro. Mehr noch: Diese können mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. In die Förderung fallen beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Bio-masseanlagen oder Wärmepumpen.

Mit der Energieberatungsförderung der KfW  kann dem Verfahren die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater vorgeschaltet werden. Diese Energieberatung wird bezuschusst. Konkret übernimmt das Kreditinstitut 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 4.000 Euro. Der Energieberater begutachtet das Gebäude und hilft, sinnvolle Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Ziel ist es, die für den Wohneigentümer finanziell und baulich zu bewältigende Gebäudesanierungsmaßnahmen festzustellen.

Weitere Informationen: www.bmu.de