Rentenpaket: Tauber spricht im Bundestag zur Mütterrente

Union und SPD haben sich auf ein gemeinsames Rentenpaket geeinigt. Bestandteile sind unter anderem die Umsetzung der Mütterrente, die Einführung einer „Flexi-Rente“ für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand sowie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Am Freitag, 23. Mai, stimmt der Deutsche Bundestag über das Rentenpaket ab. Auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber wird in der Plenardebatte das Wort ergreifen. Gegen 10.30 Uhr spricht er zum Thema Mütterrente.

„Insbesondere mit der Umsetzung der  Mütterrente  hat die Union eines ihrer zentralen Wahlkampfversprechen zügig umgesetzt. Damit wird die Lebensleistung von Millionen von Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, endlich entsprechend gewürdigt“, betont Peter Tauber. Nach zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern fühlt er sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Mütterrente in der Bevölkerung auf breite Akzeptanz stößt. „Ich kenne niemanden, der seiner Mutter diese finanzielle Form der Anerkennung nicht gönnen wurde. Meine eigene Mutter hat drei Kinder großgezogen und ich weiß aus Erfahrung, was sie damit geleistet hat.“ Die Mütterrente schaffe mehr Gerechtigkeit. Tauber: „Gerade ältere Mütter haben häufiger als junge Frauen heute wegen der Erziehung ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet. Darüber hinaus gab es weniger Kindergartenplätze und auch der berufliche Wiedereinstieg war deutlich schwieriger.“

Der Christdemokrat begrüßt zudem ausdrücklich, dass in dem am Freitag zur Abstimmung stehenden Entwurf der Wunsch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgegriffen wurde, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis für einen von vornherein bestimmten Zeitraum rechtssicher fortsetzen zu können. „Damit tragen wir der Entwicklung Rechnung, dass immer mehr Menschen auch nach Erreichen des Rentenalters im Beruf aktiv bleiben wollen. Gerade in Zeiten des demographischen Wandels und dem drohenden Fachkräftemangel sind wir auf das Knowhow älterer Arbeitnehmer künftig noch stärker angewiesen als bislang“, verdeutlicht Tauber.

Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren habe die Union nach intensiven Verhandlungen eine Reihe von Verbesserungen durchsetzen können. So werde der befürchteten Frühverrentungswelle aktiv entgegengewirkt. Tauber: „Zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem 63. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung des Rentenanspruchs unberücksichtigt. Wer kurz vor Rentenbeginn unverschuldet arbeitslos wird, etwa aufgrund einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers, wird aber nicht benachteiligt.“ Die Union habe zudem durchgesetzt, dass auch Selbständige, insbesondere Handwerker, nicht von der Rente mit 63 ausgeschlossen werden, wenn sie nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewechselt sind.

Die Entwicklung zur Rente mit 67 werde zwar verzögert, nicht aber gestoppt oder gar umgekehrt. Das Eintrittsalter in die abschlagfreie Rente steige schrittweise an, bis ab 2029 wieder erst wie bisher mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente ge­gangen werden könne.

Mit dem Rentenpaket unterstreiche die Koalition  zudem den Grundsatz „Reha vor Rente“. Dem gestiegenen Bedarf trage man mit der Aufstockung der Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen Rechnung. Dabei behalte man aber auch diejenigen im Blick, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden sie ab 1. Juli 2014 so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, werden die letzten vier  Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.

Peter Tauber ist seit 2009 Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Debatte im Deutschen Bundestag am Freitag, 23. Mai, kann live im Internet unter www.bundestag.de sowie bei Phoenix verfolgt werden. Der entsprechende Tagesordnungspunkt wird gegen 10.30 Uhr aufgerufen.