Nein heißt Nein: Bundestag reformiert Sexualstrafrecht

„Heute ist ein guter Tag für die Stärkung der weiblichen Selbstbestimmung“: Mit diesen Worten kommentiert der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber die Reform des Sexualstrafrechts, die der Deutsche Bundestag am Donnerstag – auch mit seiner Stimme – verabschiedet hat.

„Sexualdelikte gehören hart bestraft. Mit der Gesetzesreform leiten wir einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht ein. Künftig gilt der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ – unabhängig davon, ob der Täter unmittelbare körperliche Gewalt anwendet oder nicht. Ignoriert der Täter ein verbales oder körperliches Stopp-Signal, macht er sich strafbar“, erläutert Tauber. Auch das „Grapschen““, also das sexuelle Belästigen unterhalb der Schwelle erheblicher sexueller Handlungen, wird künftig unter Strafe gestellt; gleiches gilt für sexuelle Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden – unter anderem eine Konsequenz aus den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln.

„Der ursprüngliche Entwurf von Justizminister Heiko Maas hatte weder die sogenannte ‚Nein-heißt-Nein‘-Lösung vorgesehen, noch das so-genannte ‚Grapschen‘ unter Strafe gestellt. Die CDU hat sich hingegen bereits Anfang Januar in ihrer ‚Mainzer Erklärung‘ für das ‚Nein heißt Nein‘-Prinzip ausgesprochen – umso zufriedener sind wir mit dem nun vorliegenden Ergebnis, das in erheblichem Maße auf die Initiative der Frauen in der Unionsfraktion zurückzuführen ist“, so Tauber weiter. Gemeinsam mit Unionsfraktionschef Volker Kauder und anderen Kollegen dankte Tauber nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag seinen weiblichen Kolleginnen für ihr Engagement und gratulierte allen Beteiligten zu diesem Erfolg.