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12.07.2010, 16:39 Uhr | Übersicht | Drucken
Ferienjobs werden nicht auf die Bezüge für Arbeitslosengeld und Sozialhilfe angerechnet

Gerade in den Sommerferien suchen immer wieder Schüler und junge Leute einen Ferienjob, um ein wenig Geld zu verdienen. Nun endlich hat die CDU/FDP-Regierung durchgesetzt, dass künftig Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt werden, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst Geld verdienen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst unterhalb 1.200 Euro im Jahr liegt. Desweitern dürfen die Schüler nicht über 25 Jahre alt sein.

Dr. Peter Tauber selbst hatte sich nachdrücklich für eine solche Regelung eingesetzt. Diese stärke das Selbstbewusstsein der Jugendlichen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen an die Arbeitswelt herangeführt und sammelten erste Praxiserfahrungen.


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