Dr. Peter Tauber und Klaus Dietz besuchen Biogasanlage in Gedern

Dr. Peter Tauber und der Landtagsabgeordnete Klaus Dietz machten sich auf dem Ober Seemer Auenhof ein umfassendes Bild über die Arbeit der heimischen Biogasbetreiber. Der Geschäftsführer der Auenhof Bioenergie GmbH, Herr Jörg Orth und weitere regionale Landwirte und Biogasbetreiber begrüßten die beiden Abgeordneten.

Während des Termins zeigte sich sehr eindrucksvoll, dass Landwirte heute weit mehr sind als Produzenten von natürlichen Lebensmitteln. Sie sind wichtige Landschaftspfleger in unserer Kulturlandschaft und auch viele auch Energiewirte. In den letzten Wochen trieb die Diskussion um eine eventuelle Abschaffung des Güllebonus die Biogasbetreiber um. Die Streichung hätte Investoren und Betreiber der Biogasanlagen in der Region empfindlich getroffen. “Das Thema hätte die Landwirte schon sehr belastet”, unterstrich der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber. “Bei kleineren Biogasanlagen wären ca. 22 Prozent und bei den größeren bis zu zwölf Prozent des Umsatzes durch eine Streichung weggebrochen”, so Tauber weiter. Tauber und Dietz hatten schon früh ein offenes Ohr für die Sorgen der heimischen Biogasbetreiber  und setzten sich in Bund und Land für den Erhalt des Güllebonus ein.

Die Abgeordneten Tauber und Dietz waren sehr froh, dass sich die Bundesregierung und die Ländern einig wurden. Sie beschlossen Ende März 2013, dass bereits rechtlich verbindlich zugesagte Vergütungen für Bestandsanlagen nicht nachträglich gekürzt werden. Der Bestandsschutz für den Güllebonus bedeutet ökologisch eine Reduzierung von klimaschädlichen Gasen. ” Der Erhalt des Güllebonus bringt Sie ökonomisch die dringend notwendige Sicherheit für die hohen Investitionen, die im guten Glauben auf die Verlässlichkeit der Politik gemacht wurden”, betonten Dr. Peter Tauber. “Die heimischen Biogasbetreiber leisten einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energiewende.”

“Der Widerstand Hessens war erfolgreich: Kürzungen der EEG-Vergütungen für Bestandsanlagen sind endgültig vom Tisch. Biomasse spielt für die Energiewende als speicher- und grundlastfähiger Energieträger eine ganz zentrale Rolle und bietet auch den Landwirten neue Chancen. Mit der Entscheidung, auf jede Vergütungskürzung von Bestandsanlagen zu verzichten, senden wir auch ein klares Signal der Wertschätzung an alle Betreiber. Biogas aus Fest- und Flüssigmist senkt die Stickstoffverluste erheblich und sichert die Verweitung von Grasaufwuchs auf Dauergrünland, der zur Fütterung von Milchkühen nicht geeignet ist.”, so der Wetterauer Landtagsabgeordnete Klaus Dietz.

Der so genannte Güllebonus, die finanzielle Förderung von Biogasanlagen deren Substratmischung aus mindestens 30 % Gülle besteht wurde 2009 eingeführt. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 Kilowatt werden mit 4 Cent pro abgegebener Kilowattstunde gefördert und Anlagen von 151 bis 500 Kilowatt dann mit einem Cent pro Kilowattstunde.