Dr. Peter Tauber: „Höhere Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtler“

Christlich-liberale Bundesregierung verbessert Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement

 

Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer, die nebenberuflich tätig sind, können neuerdings 2.400 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Die neuen Regelungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Dies berichtet der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber. Von der verbesserten Regelung können insbesondere Trainer und Übungsleiter profitieren.

Die Ehrenamtspauschale beträgt nun 720 EUR im Jahr und gilt für Personen, die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich tätig sind. Eine Tätigkeit als Übungsleiter ist künftig bis zu einem Betrag von 650 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. „Dadurch sollen bürokratische Hemmnisse bei Engagierten abgebaut werden, denn die Einnahmen unterliegen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht“, berichtet Tauber.

 

Das von der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Gesetz zur Entbürokratisierung des Ehrenamtes beinhalte zudem eine Reihe weiterer Vorteile für ehrenamtlich engagierte Menschen. Durch die neuen Regelungen werden Vereinsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind, haftungsrechtlich den Vorstandsmitgliedern gleichgestellt.

 

Ihre Haftung gegenüber dem Verein wird in gleichem Umfang beschränkt wie die Haftung der Vorstandsmitglieder. „In Zukunft erhalten damit auch einfache Vereinsmitglieder die gleichen Haftungserleichterungen wie Vorstandsmitglieder“, unterstreicht Tauber. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung und für den Anspruch auf Befreiung von der Haftung ist, dass ein Vereinsmitglied einen Schaden bei der Wahrnehmung von satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht hat, so Tauber.