CDU: Ja zum Breitbandausbau, nein zum Postengeschacher – CDU Main-Kinzig fordert Aufklärung in der Personalie Simmler und legt umfangreichen Fragenkatalog vor

Die geplante Berufung von Susanne Simmler zur Geschäftsführerin der Breitband Main-Kinzig GmbH sorgt auch weiterhin für deutliche Kritik. Die CDU im Main-Kinzig-Kreis kritisiert, dass die Geschäftsführerstelle der Breitband Main-Kinzig GmbH „im Handstreich und am Bewerberfeld vorbei“ mit dem SPD-Landesvorstandsmitglied  Susanne Simmler besetzt werden soll. Simmler leitet die Wirtschaftsförderung des Main-Kinzig-Kreises und begleitete das Breitband-Projekt bisher kommissarisch. Von Hause aus ist sie eigentlich Pädagogin mit dem Schwerpunkt Persönlichkeitspsychologie. Deshalb vermutet die CDU im Main-Kinzig-Kreis, dass bei der Auswahl Simmlers weniger ihrer fachliche Eignung als ihre frühere Tätigkeit als Wahlkampfmanagerin der SPD ausschlaggebend war.

In der Stellenausschreibung für den Geschäftsführerposten war als Einstellungsvoraussetzung noch ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft oder eines technischen Studienganges gefordert worden. Statt einen der über 70 Bewerber auszuwählen, habe der Landrat dann aber Frau Simmler durchgedrückt, die sich ursprünglich nicht beworben hatte. Hier sieht der CDU-Kreisvorsitzende Dr. Peter Tauber auch die Gefahr von Schadensersatzklagen unterlegener Bewerber. Pikant findet Tauber, dass Simmler sogar am Auswahlverfahren beteiligt war. „In der Stellenausschreibung war Frau Simmler als Kontakt angegeben. Manchem Interessenten wird es übel aufstoßen, wenn er sich bei Frau Simmler über die Stelle informiert hat und nun erfahren muss, dass sie die Stelle bekommen hat.“

Inzwischen wird auch über die Höhe des Gehalts der neuen Geschäftsführerin immer lauter diskutiert. Die CDU vermutet, dass das Gehalt bei über 100.000,- € liegen soll.  Die Christdemokraten mutmaßen, der Landrat baue darauf, dass die Bürger wegen der versprochenen schnellen Internetverbindungen nicht so genau hinschauen, wenn nebenbei ein „hoch dotiertes Pöstchen für ein Parteimitglied“ geschaffen wird. Das Gegenteil sei aber der Fall. In dieser Frage gibt sich der CDU-Kreisvorsitzende Dr. Peter Tauber aber betont sachlich. „Die CDU wird im Kreistag offiziell nach der Höhe des Gehalts der Geschäftsführerin fragen und erwartet, dass der Landrat dem Bürger sagt, wofür sie beim Internetanschluss mitbezahlen. Dann kann der Bürger selbst entscheiden, was er davon hält.“

Er gibt aber zu bedenken, dass das Risiko für Simmler gleich Null sei, da der Landrat ihr die Stelle als Leiterin der Wirtschaftsförderung für die sichere Rückkehr frei halte. Harsche Kritik übt die CDU am Hanauer Oberbürgermeister, der dem Landrat in der Diskussion zur Seite gesprungen war und die Auswahl Simmlers verteidigt hat. „Das Verhalten Kaminskys in der Sache überrascht nicht. Er hat sein Versprechen, in Hanau keinen vierten hauptamtlichen Magistratspostens zu schaffen, gebrochen. Und über das eindeutige Votum der Steuerzahler im Bürgerentscheid in der Sache ist er eiskalt hinweggegangen, um seine Macht zu sichern. Er ist in solchen Fragen ein schlechter Ratgeber“, kommentiert CDU-Chef Tauber die Wortmeldung des Hanauer Oberbürgermeisters.

Inzwischen kommen weitere Fragen zu der Personalie Simmler auf. Als Nachfolger Simmlers auf dem Chefposten der Wirtschaftsförderung ist bereits ein weiterer Sozialdemokrat aus Gelnhausen genannt worden.  „Angesichts dieser Beförderungswelle kann dem Steuerzahler nur schwindlig werden“, meint Peter Tauber.

Der Fragenkatalog der CDU:

1. Wie hoch ist das Bruttogehalt der zukünftigen Geschäftsführerin/des zukünftigen Geschäftsführers der Breitband Main-Kinzig GmbH und wie hoch werden die Gesamtausgaben Personal für diese Stelle im Jahr angesetzt?
2. Hat sich die Bewerberin Susanne Simmler innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich auf die ausgeschriebene Stelle beworben?
3. Wieso wurde die Bewerberin Susanne Simmler vom Aufsichtsrat eingestellt, obwohl sie die Voraussetzungen für die Stelle aus der Stellenausschreibung (Geschäftszeichen 11.1/BGmbH/2/01/2012) nicht erfüllt und weder über ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft/eines technischen Studienganges oder über langjährige Berufserfahrung im ITK-Markt bei einem Systemhersteller und/oder Telekommunikationsanbieters verfügt?
4. In der Stellenausschreibung der Breitband Main-Kinzig GmbH (Geschäftszeichen 11.1/BGmbH/2/01/2012) wurde die Leiterin der kreiseigenen Wirtschaftsförderung und kommissarische Geschäftsführerin der GmbH Bewerberinnen und Bewerbern als Kontakt für nähere Informationen angegeben. Wieso wurde Frau Simmler wegen eines Widerstreits der Interessen und wegen ihrer Mitwirkung am Stellenausschreibungsverfahren nicht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen?
5. Können die unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber, die die Anforderungen aus der Stellenausschreibung erfüllen, einen Schadensersatzanspruch gegen die Breitband Main-Kinzig GmbH geltend machen, weil sie nicht berücksichtigt wurden?
6. Können Personen, die sich auf die Stellenausschreibung der Breitband Main-Kinzig GmbH nicht beworben haben, weil sie die Anforderungen aus der Stellenausschreibung nicht erfüllt haben, einen Schadensersatzanspruch geltend machen, weil nun eine Bewerberin, die die Anforderungen ebenfalls nicht erfüllt, vorgezogen wurde?
7. Welche sonstigen Leistungen und Vorteile sind mit der Stelle des Geschäftsführers der Breitband Main-Kinzig GmbH verbunden (Bonus-Zahlungen, Dienstfahrzeug, etc.)?
8. Hat der Landrat im Gegenzug für die Freistellung der Kreisbeschäftigten Susanne Simmler zur Wahrnehmung der Geschäftsführerposition bei der Breitband Main-Kinzig GmbH mit der Beschäftigten nach § 3 Abs. 3 Satz 3 TVöD die Ablieferung zumindest eines Teils des überschießenden Gehalts vereinbart oder wird er das tun?
9. Welches Verfahren zur vorübergehenden Besetzung der frei werdenden Stelle der Leitung der Wirtschaftsförderung des Main-Kinzig-Kreises wird der Kreisausschuss einhalten, so dass sichergestellt ist, dass diese Stelle mit einer Bewerberin oder einem Bewerber besetzt wird, der die erforderliche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aufweist?
10. Wie stellt der Kreisausschuss sicher, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber gleichen Zugang zu Stellen in der Kreisverwaltung und den kreiseigenen Gesellschaften bzw. Gesellschaften, an denen der Kreis mehrheitlich beteiligt ist, nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat?
11. Plant die Mehrheitskoalition im Kreisausschuss die durch die Einstellung der Leiterin der Wirtschaftsförderung des Main-Kinzig-Kreises als Geschäftsführerin der Breitband Main-Kinzig GmbH frei werdende Stelle mit dem ehemaligen Ersten Stadtrat der Stadt Bruchköbel zu besetzen, vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.10.2012?