CDU-geführte Bundesregierung verlässlicher Partner für Kommunen

„Die CDU-geführte Bundesregierung ist und bleibt ein verlässlicher Partner für Städte und Gemeinden“, konstatiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber. Auch in der laufenden Wahlperiode werde die kommunalfreundliche Politik des Bundes fortgesetzt, wie eine erste Zwischenbilanz nach acht Monaten Regierungsarbeit zeige.

Auch im vergangenen Jahr haben die Kommunen ihre Einnahmen weiter steigern können – im Vergleich zum Jahr 2012 um immerhin 4 Prozent. Während die Gewerbesteuer aufgrund des allgemein hohen Niveaus nur noch um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen sei, habe sich der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 5,8 Prozent erhöht. „Diese erfreuliche Entwicklung beweist ganz deutlich, dass die auf Wachstum ausgerichtete Politik des Bundes mit steigenden Beschäftigtenzahlen offensichtlich auch bei den Kommunen ankommt“, so Tauber. Positiv sei auch, dass die Kommunen im vergangenen Jahr deutlich stärker investieren konnten (plus 5,1 Prozent bei Sachinvestitionen). Dies sei allerdings nicht möglich gewesen ohne die Entlastung durch den Bund  bei der Grundsicherung im Alter und ohne das sehr niedrige Zinsniveau, das die Ausgaben in diesem Bereich um 7,9 Prozent sinken ließ.

Dieses Jahr werde die schrittweise Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung abgeschlossen und diese zu 100 Prozent durch den Bund übernommen. Damit entlaste der Bund die Kommunen noch einmal um 1,6 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. Das jährliche Entlastungsvolumen werde ab 2014 dann insgesamt über 5 Milliarden Euro betragen. Hinzu kommen weitere rund 3,9 Milliarden Euro an Entlastungen, mit denen der Bund den Landkreisen und Städten bei den Kosten der Unterkunft und Heizung unter die Arme greift. Weitere 1,3 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern für die Durchleitung an die Städte und Gemeinden für den bedarfsgerechten Kinder-krippenausbau bereit. Allein im Bereich Bildung und Soziales stellt der Bund den Ländern 10,7 Milliarden Euro zur Weiterleitung an die Kommunen zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten die Kommunen im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 1 Milliarde Euro und ab 2018 insgesamt 5 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung gestellt.

Und das ist längst nicht alles: Die Länder werden in der laufenden Wahlperiode mit 6 Milliarden Euro für die Bewältigung der Aufgaben bei Kinderkrippe, Kindergarten, Schule und Hochschule unterstützt. Ein Großteil dieser Aufgaben liegt voll oder teilweise in kommunaler Trägerschaft. Dabei stellt der Bund für Krippen und Kindertagesstätten direkt 1 Milliarde Euro zur Verfügung, während Wissenschaft, Schulen und Hochschulen mit insgesamt 5 Milliarden Euro unterstützt werden. Allgemein profitierten die Kommunen von zahlreichen Bundesleistungen direkt oder indirekt, sei es bei der Städtebauförderung, der sozialen Wohnraumförderung, Zuweisungen für Verkehrsinvestitionen oder Integrationsleistungen.

Mit Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2014 sei auch die Fortsetzung des Bundesfreiwilligendienstes auf dem bisherigen Niveau gesichert, nachdem zunächst zu befürchten stand, dass aufgrund einer stärkeren Nutzung im vergangenen Jahr im Jahr 2014 die kommunalen Kontingente hätten zurückgefahren werden müssen. „Durch Umschichtungen im Haushalt ist es uns nun gelungen, die anfangs fehlenden Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro bereitzustellen und einen Einstellungsstopp beim Bundesfreiwilligendienst zu verhindern“, freut sich Peter Tauber, der in der vergangenen Legislaturperiode der zuständige Berichterstatter seiner Fraktion zu diesem Thema war.