Besuch in der Küppelsmühle: Grundsatz „Reha vor Pflege“ im Fokus

Seit dem Jahr 1788 befindet sich die Küppelsmühle in Bad Orb im Besitz der Familie Freund. Im Jahr 1898 eröffnete Heinrich Freund, der Großvater der heutigen Inhaber Raimund und Ulrich Freund, eine Kaltwasserheilanstalt in der Küppelsmühle und schloss den deutschlandweit ersten „Gesundheits-versorgungsvertrag“ mit einer Krankenkasse, der AOK Frankfurt ab. Heute befindet sich auf dem Gelände eine moderne Rehaklinik, die mittlerweile von Geschäftsführer Georg Freund geleitet wird. Auf seine Einladung hin besuchte jetzt der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber die Klinik.

Bei einem Rundgang durch die einzelnen Gebäude erläuterte Georg Freund seinem Gast, der vom Bad Orber CDU-Vorsitzenden Tobias Weisbecker begleitet wurde, die wechselvolle Historie der Einrichtung und stellte das Angebot im Reha-Bereich vor. Heute stehen in den „Reha-Kliniken Küppelsmühle“ mit den drei Hauptgebäuden Mühlenhof, Brunnenhof und Annenhof die Bereiche Orthopädie und Kardiologie im Fokus. Unter anderem ist die Küppelsmühle eine von nur drei Einrichtungen hessenweit, die auf die Versorgung von Patienten nach einer erfolgten Herztransplantation spezialisiert sind.

Dabei sprach Georg Freund das Thema Hygiene an, das Einrichtungen wie die Küppelsmühle aufgrund des erhöhten Personalbedarfs in diesem Bereich vor große Herausforderungen stelle. Er kritisierte, dass an Rehaeinrichtungen mit der entsprechenden Bettenzahl die gleichen Maßstäbe wie an Akutkrankenhäuser angelegt werden, obwohl in seinem Haus keine Operationen vorgenommen werden und im Normalfall auch keine Versorgung offener Wunden erfolgt. Peter Tauber versprach, die Kritik an das Land Hessen, das für die Ausgestaltung der Landeshygieneverordnung verantwortlich zeichnet, weiterzugeben.

Ein weiteres Thema war der derzeit in der Beratung befindliche Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes. Darin ist vorgesehen, den Grundsatz „Reha vor Pflege“ durch ein neues Begutachtungsverfahren zu stärken. Aus Sicht von Georg Freund der richtige Ansatz, der allerdings nicht weit genug gehe. Seiner Meinung nach ist es notwendig, medizinische Rehabilitationsleistungen weitaus früher in Angriff zu nehmen und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Hierfür müsste der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen eingeschränkt und die Rolle des behandelnden Arztes gestärkt werden. Peter Tauber will diese Anregung in die politische Diskussion nach Berlin mitnehmen.

(Foto: Tobias Koch)